29.09.2010, 07:46
Zensus 2011 kann gestoppt werden
Der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlichte heute die anonymisierte Version der Verfassungsbeschwerde.
"Alle 13.077 Unterstützer der Beschwerde gegen die Volkszählung
bekamen die Klageschrift direkt zugesandt", sagt Jens Kubieziel vom AK
Zensus. "Auch wenn es etwas gedauert hat: Uns ist wichtig, dass unsere
Unterstützer auf dem Laufenden bleiben."
Der AK Zensus erwägt weitere juristische Schritte gegen die ersten
Zusammenführungen von Datenbanken, die bereits am 1. November 2010
erfolgen. Weiterhin zeigt der Arbeitskreis gemeinsam mit seiner
Rechtsanwältin Eva Dworschak auf seinem Internetportal www.zensus11.de
Möglichkeiten auf, wie betroffene Bürger und Gebäudeeigentümer
rechtliche Schritte gegen die Volkszählung einleiten können.
"Es ist leider wie immer: So lange die Volkszählung nicht für den
einzelnen unmittelbar greifbar wird, ist es schwer, öffentliche
Aufmerksamkeit zu erregen", meint Ute Elisabeth Gabelmann aus der
Gruppe der Datenschützer. "Erst wenn die detaillierten Fragebögen und
Briefe der Statistikämter eintreffen, wenn der Volkszähler an der Tür
klingelt, wachen die meisten Leute auf und werden aktiv. Für viele
Gegenmaßnahmen ist es dann aber schon zu spät."
Die große Gefahr liegt darin, dass im Zuge der Volkszählung ein
Datenpool mit bisher noch nie dagewesenem Umfang angelegt wird. Um zu
prüfen, ob diese Datenbank vollständig ist und auch alle Befragten die
Wahrheit sagen, kann es sogar direkte Untersuchungen und bohrende
Nachfragen geben. Personen- und haushaltsbezogene Daten werden
zusammengeführt und unter einer gemeinsamen, so genannten
Ordnungsnummer gespeichert. Von dieser Nummer aus lassen sich
detailierte Rückschlüsse auf einen bestimmten Menschen ziehen. Von
einer Anonymisierung kann also keine Rede sein, denn diese Daten
werden bis zu vier Jahre an einem zentralen Ort gespeichert. In dieser
Zusammenführung liegt aus Datenschutzsicht eine besonders große
Gefahr.
Weiterhin kritisieren die Aktivisten die Nutzung von Daten aus
Ordnungs- und Meldeämtern. Diese werden für die Volkszählung
zweckentfremdet, da sie ursprünglich aus einem völlig anderen Grund
erhoben wurden. Darin meint der Arbeitskreis einen Verstoß gegen die
Verfassung zu erkennen.
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29.08.2010
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