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29.09.2010, 09:46    

Intransparenz mit System

Bankenrettungen auch künftig ohne demokratische Kontrolle · Haushaltsrisiken ungewiss von Fabian Scheidler
Mit dem so genannten Restrukturierungsgesetz, das die Bundesregierung im Herbst durch den Bundestag bringen will, sollen bei der Rettung von maroden Banken künftig „öffentliche Haushalte geschont werden“, so das Finanzministerium. Ein genauerer Blick in den Gesetzestext zeigt aber, dass dieses Versprechen kaum eingelöst wird.
  Bankenaktionstag
Zwar sieht der Gesetzentwurf eine Bankenabgabe vor, die in einen „Restrukturierungsfonds“ fließt, aber mit nur 1,3 Milliarden Euro pro Jahr wird dieser Fonds auf absehbare Zeit nicht einmal für die Rettung einer mittelgrossen Bank reichen, geschweige denn für eine Bank von der Größenordnung des 2008 gestrauchelten Immobilienfinanzierers HRE. In letzter Instanz wird daher doch wieder die öffentliche Hand für die Rettungskosten von großen Pleitebanken geradestehen müssen. Hinzu kommen die potenziellen Verluste des Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (SoFFin), der bisher Garantien und Eigenkapitalspritzen von mehr als 220 Milliarden Euro ausgegeben hat, davon über 140 Milliarden allein für die HRE.
Das besonders Brisante dabei: Die Entscheidungen über künftige Bankenrettungen und entsprechende Haushaltsrisiken bleiben nach wie vor der demokratischen Kontrolle entzogen. Denn die „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“, die nun beide Fonds verwalten soll, muss zwar einem „parlamentarischen Kontrollgremium“ Bericht erstatten, aber dieses Gremium funktioniert wie eine Black Box: Die neun Abgeordneten dürfen erstens in Entscheidungen der Anstalt in keiner Weise eingreifen und zweitens über das, was sie erfahren, weder mit Parlamentskollegen noch gegenüber der Öffentlichkeit sprechen – unter Androhung juristischer Konsequenzen.
Wird diese Konstruktion per Gesetz nun zum Dauerzustand, haben Bürger und Parlament auf unabsehbare Zeit faktisch keine Kontrolle darüber, für wen und was milliardenschwere Risikoübernahmen vergeben werden. Sollte es zu einem erneuten Krisenschub im Finanzsektor kommen – was viele Experten befürchten –, kann dies zu einem Desaster für den Staatshaushalt werden. Durch die Blume gibt das sogar die Einleitung zum Gesetzestext zu: „Die Möglichkeit, auch nach dem 31. Dezember 2010 Maßnahmen im Hinblick auf bestehende Abwicklungsanstalten zu treffen, kann zu einer weiteren Belastung des Finanzmarktstabilisierungsfonds führen, deren Höhe derzeit nicht absehbar ist.“
Spätestens, wenn die Milliardenverluste des Schattenhaushalts dann in den regulären Bundeshaushalt übertragen werden, würde die nächste Kürzungswelle folgen, um das Rettungsgeld für Banken erneut bei der Bevölkerung einzutreiben. Noch aber ist das Gesetz nicht verabschiedet. Und vielleicht erinnern ja in der Zwischenzeit die Bürger ihre Abgeordneten daran, die Kontrollhoheit über die Staatsausgaben zurückzuerobern.
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  • 29.08.2010
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