29.09.2010, 07:46
Initiative gegen Volkszählung 2011
Bürgerrechtler üben scharfe Kritik an der Volkszählung 2011
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet mit der Webseite www.zensus11.de eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011. Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Die Aktivisten fordern eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und rufen zu Aktionen gegen die Vollerfassung auf.
Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden die Daten aller Bürgerinnen und Bürger erstmalig in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Quellen für diese enorme Datenbank sind u.a. Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Datenbank wird neben Namen und Anschrift Details zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Telefonnummern und Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften umfassen.
„Nahezu unbemerkt von den Augen der Öffentlichkeit laufen die Vorbereitungen für die Volkszählung im Jahr 2011“, erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Wir halten sie für verfassungswidrig. Mit dem jetzigen Verfahren entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen. Eine eindeutige übergreifende Personenkennziffer soll eingeführt werden, dabei hatte das Bundesverfassungsgericht dies 1983 ausdrücklich verboten. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet - das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Die Volkszählung stellt also einen weiteren enormen Eingriff in unsere Freiheit dar und kostet darüberhinaus hunderte Millionen Euro.“
Dabei ist die Volkszählung nicht alternativlos. Die vorgesehene Befragung von lediglich 10% der Haushalte belegt, dass auch repräsentative Werte durchaus ausreichen. Durch eine freiwillige Befragung könnten erhebliche Kosten eingespart werden. Die Kosten für die Maßnahmen schätzt das Statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz auf 750 Millionen Euro[1]. Darin sind die Kosten, die bei Bürgern oder Unternehmern entstehen, noch nicht berücksichtigt.
„Während die Volkszählung 1987 noch blockweise anonymisiert wurde, sind diesmal derartige Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen“, erinnert sich Werner Hülsmann, Mitglied im Beirat des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF e.V.). „Diesmal versucht man stattdessen, den Protest der Bevölkerung klein zu halten: Daten aus verschiedenen staatlichen Registern werden zusammengeführt und bieten im Anschluss eine klare Identifikation aller hier lebenden Menschen. Die Befragung findet repräsentativ statt und betrifft nicht mehr die gesamte Bevölkerung, sondern etwa ein Drittel“, sagt Hülsmann weiter.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert deshalb eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und den Stopp der Vollerfassung aller Bürgerinnen und Bürger. Unter der Adresse www.zensus11.de stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Informationen zur Volkszählung 2011 zur Verfügung.
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29.08.2010
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