Mit dem von der Bundesregierung geplanten „Restrukturierungs-Gesetz“ sollen im Krisenfall „systemrelevante“ Banken saniert oder auch abgewickelt werden können, ohne dass das Finanzsystem gefährdet wird und ohne dass der Staat wie bisher dafür die Mittel aufbringen muss.
Dabei geht die Regierung mit keinem Wort darauf ein, warum das geltende Insolvenzrecht bei der jüngsten Bankenkrise nicht angewendet wurde. Vor allem aber ändert das „Restrukturierungs-Gesetz“ nichts am Problem der „Systemrelevanz“: Banken, die mit anderen Banken so stark vernetzt sind, dass ihr Untergang fatale Kettenreaktionen zur Folge haben kann, dürfen weiter bestehen. Dabei müssten sie jetzt zerschlagen und ihr Geschäftsmodell verändert werden, wenn die nächste Krise verhindert werden soll. Aber das Gesetz tut nichts, um Finanzpraktiken, die zur Krise geführt haben, zu unterbinden.
Deshalb wird die Bankenabgabe auch nicht auf riskante Transaktionen erhoben, sondern pauschal. Dazu gelten bankenfreundliche Modalitäten: Die Abgabe darf 15 Prozent des jährlichen Gewinns nicht überschreiten; alle Niederlassungen ausländischer Banken sind von der Beitragszahlung befreit; Banktöchter, die nicht der Banklizenz unterliegen (z.B. für Immobilien), werden nicht eingerechnet. Es wird somit nur ein symbolischer Betrag zusammenkommen – von Prävention ist ohnehin keine Rede. Und an den gegenwärtigen Krisenfolgen werden die Banken gar nicht beteiligt.
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29.08.2010
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